Sie möchten die an Ihr bisheriges Versorgungswerk geleisteten Beiträge an uns überleiten lassen

Sie haben die Möglichkeit, Ihre bisher geleisteten Beiträge an unser Versorgungswerk überleiten zu lassen. Die Überleitung bewirkt, dass Ihre geleisteten Beiträge von uns versicherungstechnisch so behandelt werden, als wären Sie an uns bereits im Zeitpunkt der Beitragszahlung geleistet worden.

Voraussetzung der Überleitung ist, dass Sie Ihr 50. Lebensjahr noch nicht vollendet und an Ihr bisheriges Versorgungswerk für nicht mehr als 96 Monate Beiträge entrichtet haben.

Die Überleitung können Sie innerhalb von 6 Monaten seit Beginn Ihrer Mitgliedschaft bei uns schriftlich beantragen. Den Antrag können Sie bei Ihrem bisherigen Versorgungswerk oder bei uns stellen.