Endlich Ärztin oder Arzt!
Sie haben Ihre Approbation erworben und sind Mitglied der Ärztekammer Schleswig-Holstein. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben, wurden Sie mit dem Tag Ihrer Approbation auch Mitglied des Versorgungswerkes der Ärztekammer Schleswig-Holstein.
Wichtig ist, dass Sie sich möglichst bald bei uns anmelden:
Telefon (0 45 51) 80 39 00,
E-Mail
oder persönlich.
Vor allem Berufsanfänger haben einiges zu beachten. Wir können Sie am besten beraten, wenn wir Ihre persönliche Situation kennen.
Am einfachsten ist die Anmeldung, wenn Sie unseren > Fragebogen für neue Mitglieder ausfüllen und an uns senden.
- Sie sind derzeit nicht ärztlich tätig
- Sie sind derzeit nicht ärztlich tätig und beziehen Arbeitslosengeld
- Sie haben Ihre erste angestellte ärztliche Tätigkeit aufgenommen
Kammerwechsel für erfahrene Ärztinnen oder Ärzte
Herzlich willkommen in Schleswig-Holstein! Mit dem Wechsel zur Ärztekammer Schleswig-Holstein sind Sie zugleich Mitglied unseres Versorgungswerkes geworden.
Wichtig ist, dass Sie sich möglichst bald bei uns anmelden:
Telefon (0 45 51) 80 39 00,
E-Mail
oder persönlich.
Vor allem Berufsanfänger haben einiges zu beachten. Wir können Sie am besten beraten, wenn wir Ihre persönliche Situation kennen.
Am einfachsten ist die Anmeldung, wenn Sie unseren > Fragebogen für neue Mitglieder ausfüllen und an uns senden.
- Sie haben eine angestellte Tätigkeit in Schleswig-Holstein aufgenommen
- Sie möchten die an Ihr bisheriges Versorgungswerk geleisteten Beiträge an uns überleiten lassen
Sie unterbrechen ihre ärztliche Tätigkeit?
Manchmal ändert der Lebensweg seine Richtung. Es gibt verschiedene Gründe dafür, die ärztliche Tätigkeit zu unterbrechen. Dies kann Auswirkungen auf die Fortsetzung Ihrer Mitgliedschaft und die Höhe Ihrer zukünftigen Beitragszahlung haben. Wichtig ist, dass Sie uns solche Änderungen mitteilen. Je eher, desto besser. Am einfachsten ist es, wenn Sie unsere > Änderungsmeldung ausfüllen und uns zusenden.
Wir beraten sie gern:
Telefon (0 45 51) 80 39 00,
E-Mail
oder persönlich.
- Sie beantragen Arbeitslosengeld, weil Ihre Beschäftigung endet
- Sie sind arbeitsunfähig erkrankt
- Sie befinden sich im Mutterschutz oder Sie setzen ihre ärztliche Tätigkeit wegen der Geburt und Betreuung eines Kindes aus
Was tun bei Wechsel der ärztlichen Tätigkeit
Sie werden sich beruflich verändern?
Dann ist im Hinblick auf Ihre Altersversorgung einiges zu beachten. Bitte teilen Sie uns mit, wenn sich Ihre berufliche Tätigkeit ändert. Je eher, desto besser. Am einfachsten ist es, wenn Sie unsere Änderungsmeldung ausfüllen und uns zusenden.
- Sie lassen sich neu in eigener Praxis nieder?
- Sie nehmen eine angestellte ärztliche Tätigkeit neu auf?
- Sie nehmen eine sonstige selbstständige ärztliche Tätigkeit auf?