Sie lassen sich in eigener Praxis neu nieder?
Als niedergelassenes Mitglied haben Sie grundsätzlich den Regelbeitrag an unser Versorgungswerk zu leisten. Er entspricht dem jeweiligen Höchstbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung.
Der Start in einer eigenen Praxis kostet Geld. Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, bieten wir Ihnen in den ersten zwei Jahren nach der Niederlassung die Möglichkeit, einen reduzierten Beitrag in Höhe von 25 % des jeweiligen Regelbeitrags zu leisten. Hierfür genügt ein formloser Antrag. Bitte rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Wichtig! Diese Beitragsreduzierung kann nur mit Wirkung für die Zukunft beantragt werden.
Die Reduzierung des Beitrags bewirkt, dass Ihre Rentenanwartschaft geringer ausfällt, als sie bei Zahlung des Regelbeitrages ausfallen würde. Von der Beitragsreduzierung sollten Sie daher nur Gebrauch machen, wenn Ihre wirtschaftliche Situation die Zahlung eines höheren Beitrags nicht zulässt. Sie können sich jederzeit vor Ablauf der zwei Jahre für eine höhere Beitragszahlung entscheiden. Die Beitragshöhe ist bis zum Regelbeitrag frei wählbar. Hierfür reicht ein formloser Antrag. Er muss bis zum 15. des Monats, ab dem die gewünschte Beitragsleistung gelten soll, bei uns eingegangen sein. Sprechen Sie uns bitte an!
Die an uns entrichteten Beiträge sind Altersvorsorgeaufwendungen gemäß § 10 Absatz 1 Ziff. 2a) Einkommensteuergesetz. Sie können grundsätzlich bei der Besteuerung in Abzug gebracht werden.