Historie

Wir sind eines von 18 ärztlichen berufsständischen Versorgungswerken in Deutschland. Die 1957 in Kraft getretene Rentenreform verwehrte den selbstständigen Angehörigen der freien Berufe den Zugang zur gesetzlichen Rentenversicherung. Durch Eigeninitiative von Ärztinnen und Ärzten in den einzelnen Bundesländern wurden in der Folgezeit berufsständische Versorgungswerke zur Absicherung von Alter, Berufsunfähigkeit und zur Versorgung der Hinterbliebenen errichtet.

Unser Versorgungswerk wurde 1964 als „Versorgungseinrichtung der Ärztekammer Schleswig-Holstein“ gegründet. Inzwischen gehören rund 23.000 Ärztinnen und Ärzte zu unseren Mitgliedern. Jedes Jahr kommen mehr hinzu.

Das Versorgungswerk ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV). Die ABV vertritt und fördert die gemeinsamen Interessen der ihr angehörenden 90 berufsständischen Versorgungswerke. Wir sind außerdem Mitglied der bei der Bundesärztekammer gebildeten „Ständigen Konferenz ärztlicher Versorgungswerke“.

Bis zum 31. Dezember 2018 hieß unser Versorgungswerk: „Versorgungseinrichtung der Ärztekammer Schleswig-Holstein“.