Geschäftsbetrieb

Unser Versorgungswerk gewährt seit seiner Gründung im Jahre 1964 stabile Renten und ein hohes Versorgungsniveau. Es verfügt über zwei Versorgungssysteme, die Grundversorgung und die freiwillige Höherversicherung. Für beide Versorgungssysteme besteht ein gemeinsamer Kapitalstock.

Die Grundversorgung ist unser Pflichtversicherungssystem. Ihm gehören grundsätzlich alle Ärztinnen und Ärzte an, die in Schleswig-Holstein ihren Beruf ausüben oder, ohne ihren Beruf auszuüben, ihren Wohnsitz haben. Für sie besteht Beitragspflicht. Die Grundversorgung wird im offenen Deckungsplanverfahren finanziert, einem methodisch anerkannten und praxisbewährten Verfahren, das im System der berufsständischen Versorgung weit verbreitet ist. Das offene Deckungsplanverfahren verbindet Elemente der kapitalgedeckten Finanzierung mit Elementen der Umlagefinanzierung. Es zeichnet sich dadurch aus, dass in vorsichtig kalkuliertem Umfang auch Beiträge zukünftiger Pflichtmitglieder in die versicherungsmathematische Bilanz einbezogen werden. Der ständige Zugang neuer Mitglieder ermöglicht Kontinuität und damit Versorgungssicherheit. Der Grundversorgung kommt zugute, dass die Zahl der beitragsleistenden Mitglieder und die Summe der geleisteten Beiträge jährlich ansteigt.

Unsere freiwillige Höherversicherung ist ein Zusatzangebot an alle Mitglieder, die über ihren Pflichtbeitrag hinaus weitere Beiträge für ihre Altersvorsorge entrichten möchten. Die Teilnehmer an der freiwilligen Höherversicherung sind berechtigt, ihre Beitragszahlungen jederzeit der Höhe nach zu ändern einzustellen und auch wieder aufzunehmen. Für die freiwillige Höherversicherung wird ein Finanzierungsverfahren mit 100%iger Kapitaldeckung verwendet.

Unser Versorgungswerk erstellt für jedes Geschäftsjahr einen Jahresabschluss gemäß den für Versicherungsunternehmen geltenden Vorschriften. Er wird durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Zudem lassen wir in jedem Geschäftsjahr ein versicherungsmathematisches Gutachten erstellen. Der hierfür bestellte Versicherungsmathematiker ist berechtigt, die Bezeichnung „Aktuar DAV (Deutsche Aktuarvereinigung e.V.)“ zu tragen. Der Jahresabschluss und das versicherungsmathematische Gutachten werden der Aufsichtsbehörde (Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein) übersandt.

Jahresüberschüsse kommen allein unseren Beitragszahlern und Rentnern zugute. Unsere beitragsleistenden Mitglieder erhalten jährlich eine Information über die Höhe der zu erwartenden Altersrente.