Freiwillige Höherversicherung

Sie möchten im Alter nicht auf Ihren gewohnten Lebensstandard verzichten? Dann sollten Sie Beiträge in unsere freiwillige Höherversicherung zahlen. Die Grundversorgung, in die Sie ihre Pflichtbeiträge leisten, ist trotz ihres hohen Leistungsniveaus nur eine „Grundversorgung“. Die von ihr gewährte Rente deckt bei vielen Mitgliedern nur die Kosten für den „normalen“ Lebensunterhalt ab. Wer im Alter viel reisen möchte, größere Anschaffungen plant (z.B. Erwerb eines Kfz) oder Angehörige zu versorgen hat, ist gut beraten, wenn er sich rechtzeitig ein weiteres Standbein für seine Altersversorgung aufbaut. Dies kann z.B. ein Wertpapierdepot, eine private Rentenversicherung oder eine selbstgenutzte oder vermietete Immobilie sein. Wir bieten unseren Mitgliedern mit der freiwilligen Höherversicherung eine weitere Möglichkeit an.

Besonders vorteilhaft ist, dass Einzahlungen in die freiwillige Höherversicherung – genauso wie die in die Grundversorgung geleisteten Pflichtbeiträge – als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können. Der sich hieraus ergebende Effekt ist bei vielen Mitgliedern enorm: Häufig kann die jährliche Steuerschuld um 20 bis 30% der in die freiwillige Höherversicherung eingezahlten Beiträge reduziert werden. Bitte sprechen Sie Ihren Steuerberater oder Ihr Finanzamt darauf an.

Unser Versorgungswerk „gehört“ unseren Mitgliedern. Erzielte Überschüsse kommen allein unseren Mitgliedern zugute. Die im Versorgungswerk anfallenden Verwaltungskosten sind ausgesprochen gering. Vertriebskosten – wie sie bei vielen privaten Versicherungsunternehmen anfallen – gibt es nicht.

Die freiwillige Höherversicherung verfügt über ein besonders lukratives Beitrags-/Leistungsverhältnis. Die rechnungsmäßige Verzinsung der eingezahlten Beiträge beträgt 2,5% jährlich. Zum Vergleich: Der aktuelle staatlich verordnete Garantiezins von Rentenversicherungen privater Versicherungsunternehmen beträgt 0,25% jährlich.

Ihre eingezahlten Beiträge sind bei uns sicher. Unser Versorgungswerk unterliegt Anlagevorschriften, deren Einhaltung von einer staatlichen Aufsichtsbehörde überwacht wird.

Sie können Ihre Beitragszahlungen in die freiwillige Höherversicherung jederzeit beenden und ebenso jederzeit später wieder aufnehmen. Ganz so, wie es zu Ihrer persönlichen Lebenssituation passt.


Detailinformationen rund um die freiwillige Höherversicherung finden Sie hier:


Beitragszahlungen in die freiwillige Höherversicherung müssen „beantragt“ werden. Hierfür genügt eine unbürokratische Anzeige der beabsichtigten Beitragszahlung: Bitte rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail oder eine sonstige schriftliche Nachricht. Gern können Sie auch das vorbereitete Formular im Anhang nutzen. Wichtig ist, dass Sie uns mitteilen, ab wann und in welcher Höhe Sie eine zusätzliche Einzahlung in die freiwillige Höherversicherung vornehmen möchten. Sofern Sie die regelmäßige Abbuchung von Ihrem Konto wünschen, benötigen wir ein von Ihnen unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat.


Das Antragsformular für Beitragszahlungen in die freiwillige Höherversicherung finden Sie hier:


Wenn Sie Ihren gewohnten Lebensstandard im Alter nicht aufgeben möchten, sollten Sie die Beiträge zu unserer freiwilligen Zusatzversicherung zahlen.