Kapitalanlagen

Unsere Mitglieder stellen an unsere Kapitalanlage, die dem Aufbau und dem Erhalt der Altersversorgung dient, zu Recht hohe Anforderungen. Schließlich dienen die eingezahlten Beiträge dazu, den beruflichen Ruhestand und den Lebensabend zu finanzieren. Daher legen wir großen Wert darauf, das uns anvertraute Kapital sowohl rentabel als auch sicher anzulegen. Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung in der Vermögensanlage. Wir beobachten und analysieren täglich die aktuellen und langfristigen Entwicklungen an den internationalen Finanzmärkten und setzen die hieraus gewonnenen Erkenntnisse bei der strategischen Strukturierung der Kapitalanlagen um. Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit renommierten Kapitalanlagegesellschaften und externen Anlagespezialisten.

Unsere Anlagestrategie ist langfristig ausgerichtet. Unser Kapitalanlageportfolio beinhaltet eine breite Mischung und Streuung verschiedener Anlagegattungen. Zudem haben wir zahlreiche Instrumente des Risikomanagements installiert. Sie tragen dafür Sorge, dass Schwankungen der Kapitalmärkte abgefedert werden und unser Leistungsniveau auch in kritischen Kapitalmarktphasen aufrechterhalten werden kann. Unsere Kapitalanlage unterliegt ferner einer aufsichtsrechtlichen Regulierung: Wir beachten bei der Vermögensanlage die für „kleine Versicherungsunternehmen“ im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) geltenden Regelungen, insbesondere die gemäß § 217 Satz 1 Nr. 6 und § 235 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 VAG erlassene Anlageverordnung. Die Aufsicht wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein wahrgenommen. Darüber hinaus beachten wir die Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungswerke (ABV).

Unser Versorgungswerk berücksichtigt bei jeder Vermögensanlage auch ethische Kriterien. Denn unser Versorgungsauftrag ist prinzipiell „auf ewig“ angelegt. Daher achten wir bei der Umsetzung unserer Kapitalanlagestrategie darauf, dass bei Investitionen auch „Nachhaltigkeitsaspekte“ berück­sichtigt werden. Leitlinie dieser Haltung ist, dass Investitions­objekte gemieden werden, die die Möglichkeiten künftiger Generationen, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen, gefährden. Die Investition in Unternehmen, die ihren Hauptumsatz als Waffenhändler bestreiten, ist von vornherein untersagt. Bei der Auswahl externer Assetmanager wird geprüft, inwieweit in ihrem Investmentprozess die so genannten ESG-Faktoren („Environment, Social, Governance“) zur Anwendung gelangen. Bei Neuinvestments im Immobilienbereich wird zusätzlich auf das Vorliegen eines Nachhaltigkeitszertifikates (z. B. Gütesiegel der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) geachtet.

Das Versorgungswerk berücksichtigt bei Vermögensanlagen ethische Kriterien und Nachhaltigkeitsaspekte, denn der Versorgungsauftrag ist „auf ewig“ angelegt.