Rechtsgrundlagen

Unser Versorgungswerk ist eine Einrichtung der Ärztekammer Schleswig-Holstein, Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die gesetzliche Grundlage für das Versorgungswerk bildet § 4 des Gesetzes über die Kammern und die Berufsgerichtsbarkeit für die Heilberufe des Landes Schleswig-Holstein (Heilberufekammergesetz).

Die Satzung unseres Versorgungswerkes wurde von der Kammerversammlung der Ärztekammer Schleswig-Holstein erlassen. Sie wurde zuletzt durch Beschlüsse der Kammerversammlung vom 18.04.2018 und 28.11.2018 mit Wirkung zum 01.01.2019 geändert.

Das Versorgungswerk erstellt seinen Jahresabschluss gemäß der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV).

Wir unterliegen der Landesaufsicht. Sie wird gemäß § 77 Abs. 1, § 78 Heilberufekammergesetz vom Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein wahrgenommen.

Unser Versorgungswerk ist eine Einrichtung der Ärztekammer Schleswig-Holstein, Körperschaft des öffentlichen Rechts.