Pflegeversicherung – Beitragsanpassungen für gesetzlich kranken- und pflegeversicherte Rentnerinnen und Rentner

Die Bundesregierung hat beschlossen, den Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung zum 01. Juli 2023 zu erhöhen. Der allgemeine Beitragssatz steigt von bisher 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent. Der Zuschlag für Kinderlose steigt von bisher 0,35 Prozent auf 0,6 Prozent. Kinderlose zahlen damit einen Beitrag von 4,0 Prozent.

Außerdem werden Versicherte mit mindestens zwei Kindern unter 25 Jahren mit einem nach der Anzahl der Kinder gestaffelten Abschlag entlastet. Der Abschlag reduziert den Beitrag ab dem zweiten Kind bis zum fünften Kind um jeweils 0,25 Prozent. Mit Vollendung des 25. Lebensjahres entfällt der Abschlag wieder.

Es gelten somit folgende Beitragssätze:

Versicherte ohne Kinder4,00 %
Versicherte mit 1 Kind (Alter egal)3,40 %
Versicherte mit 2 Kindern unter 253,15 %
Versicherte mit 3 Kindern unter 252,90 %
Versicherte mit 4 Kindern unter 252,65 %
Versicherte mit 5 und mehr Kindern unter 252,40 %

Die neuen Regelungen gelten für alle Versicherten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Versicherte sind hiervon nicht betroffen.

Für Pflichtversicherte in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung behält das Versorgungswerk die Beiträge direkt von der Rente ein und führt sie an die zuständige Pflegekasse ab. Hierzu ist das Versorgungswerk gesetzlich verpflichtet. Rentnerinnen und Rentner, die freiwillig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert sind, überweisen – wie bisher – den Beitrag selbst an ihre Krankenkasse.

A R C H I V

Dezember 2023
– Neue Beiträge ab 1.1.2024

November 2023
– Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für 2023

Oktober 2023
– Kein Telefonservice vom 27. Oktober bis 3. November 2023!

Juni 2023
– Pflegeversicherung – Beitragsanpassungen für gesetzlich kranken- und pflegeversicherte Rentnerinnen und Rentner
– Wartungsarbeiten am e-Befreiungsportal

Dezember 2022
– Neue Beiträge ab 1.1.2023

November 2022
– Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung ab 1. Januar 2023 nur noch online möglich

September 2022
– Schöpfen Sie Ihre steuerlichen Abzugsmöglichkeiten 2022 aus!

März 2022
– Umzug der Geschäftsstelle

Dezember 2021
– Neue Beiträge ab 1.1.2022
– 2G-Regel für Besucher der Geschäftsstelle

November 2021
– Jetzt noch steuerliche Abzugsmöglichkeiten nutzen!

September 2021
– Geschäftsstelle ab sofort wieder für Besucher geöffnet!

März 2021
– Informationen zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie

Dezember 2020
– Neue Beiträge ab dem 01.01.2021

September 2020
– Weniger Steuern zahlen durch Altersvorsorgeaufwendungen

Juni 2020
– Informationen zur Rentenprognose 2020

März 2020
– Corona-Virus

Dezember 2019
– Neue Beiträge ab dem 01.01.2020

September 2019
– Informationen zur Rentenprognose 2019

Mai 2019
– Höhere Rentengutschrift für Kindererziehungszeiten

Januar 2019
– Neue Satzung und neue Beiträge ab 2019
– Satzung 2019
– Beitrag für angestellte Ärztinnen und Ärzte
– Beitrag für selbststätige Ärztinnen und Ärzte
– Beitrag für nicht ärztlich tätige Mitglieder