Weniger Steuern zahlen durch Altersvorsorgeaufwendungen
Ihre geleisteten Beiträge sind steuerlich absetzbare Altersvorsorgeaufwendungen. Sie können bei der Einkommensteuererklärung für 2020 im Umfang von 90% als Sonderausgaben abgesetzt werden. Bei Angestellten vermindert sich der absetzbare Betrag um den vom Arbeitgeber getragenen 50%igen Beitragszuschuss. Der Höchstbetrag der abzugsfähigen Beiträge beträgt für Ledige 25.046 € und für Verheiratete 50.092 €. Abzugsfähig sind nur Beiträge, die in dem Kalenderjahr geleistet wurden, für das die Steuererklärung abzugeben ist. Es empfiehlt sich daher, rechtzeitig vor Ablauf des Jahres zu prüfen, ob der steuerlich abzugsfähige Höchstbetrag zum 31.12. ausgeschöpft sein wird. Bei vielen unserer Mitglieder ist dies nicht der Fall, sie könnten durch freiwillige zusätzliche Beitragszahlungen mehr Steuern sparen. Der monatliche Pflichtbeitrag kann zunächst bis zur Höhe des aktuellen Regelbeitrages von 1.283,40 € aufgestockt werden. Wer im Jahr 2020 bereits durchgehend diesen Regelbeitrag leistet, kann zusätzliche Beiträge in unsere freiwillige Höherversicherung leisten. Hier ist auch eine einmalige Zahlung zulässig.
Mehr hierzu in unseren Informationsblättern
- Weniger Steuern zahlen durch Altersvorsorgeaufwendungen
- Informationen zur freiwilligen Höherversicherung
A R C H I V
November 2021
– Jetzt noch steuerliche Abzugsmöglichkeiten nutzen!
September 2021
– Geschäftsstelle ab sofort wieder für Besucher geöffnet!
März 2021
– Informationen zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
Dezember 2020
– Neue Beiträge ab dem 01.01.2021
September 2020
– Weniger Steuern zahlen durch Altersvorsorgeaufwendungen
Juni 2020
– Informationen zur Rentenprognose 2020
März 2020
– Corona-Virus
Dezember 2019
– Neue Beiträge ab dem 01.01.2020
September 2019
– Informationen zur Rentenprognose 2019
Mai 2019
– Höhere Rentengutschrift für Kindererziehungszeiten
Januar 2019
– Neue Satzung und neue Beiträge ab 2019
– Satzung 2019
– Beitrag für angestellte Ärztinnen und Ärzte
– Beitrag für selbst. tätige Ärztinnen und Ärzte
– Beitrag für nicht ärztlich tätige Mitglieder