Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung ab
1. Januar 2023 nur noch online möglich!

Angestellte Mitglieder haben sowohl mit Aufnahme ihrer ersten ärztlichen Tätigkeit als auch mit jedem Arbeitgeberwechsel einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu stellen, wenn sie eine doppelte Beitragspflicht – im Versorgungswerk und in der gesetzlichen Rentenversicherung – vermeiden wollen. Ab dem 1. Januar 2023 tritt hier eine wichtige Änderung ein: Ab diesem Datum muss der Antrag zwingend elektronisch gestellt werden. Die bisherigen papiergebundenen Anträge werden ab dem 1. Januar 2023 von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) nicht mehr akzeptiert.

Das elektronische Antragformular finden Sie >hier. (Bitte halten Sie dazu Ihre Mitgliedsnummer nach dem Muster „XXXXX.015X“ bereit!)