Schöpfen Sie Ihre steuerlichen Abzugsmöglichkeiten 2022 aus!

Ab 2023 sind Altersvorsorgebeiträge zu 100 % des dann geltenden Höchstbetrages vom zu versteuernden Einkommen absetzbar.

Die meisten unserer Mitglieder nutzen nicht einmal die aktuell bestehenden steuerlichen Abzugsmöglichkeiten aus. Vielen entgehen dadurch beträchtliche Steuerersparnisse. Wir empfehlen, die steuerlich relevanten Höchstgrenzen für geleistete Altersvorsorgeaufwendungen möglichst weitgehend auszuschöpfen.

Altersvorsorgeaufwendungen sind u.a. alle Beitragsleistungen an unser Versorgungswerk, auch freiwillige Zusatzzahlungen. In 2022 betragen die Höchstgrenzen 25.639 € (Unverheiratete) bzw. 51.278 € (Verheiratete). Die meisten unserer Mitglieder erreichen diese Summen mit den an uns in 2022 insgesamt geleisteten Pflichtbeiträgen nicht. Sie können durch zusätzliche freiwillige Einzahlungen mehr Steuern sparen: Der monatliche Pflichtbeitrag kann zunächst bei zur Höhe des aktuellen Regelbeitrags von € 1.311,30 aufgestockt werden. Wer im Jahr 2022 bereits durchgehend diesen Regelbeitrag leistet, kann zusätzliche Beiträge in unsere freiwillige Höherversicherung leisten. Hier ist für das laufende Kalenderjahr auch eine einmalige Einzahlung zulässig.

Von einer zusätzlichen Einzahlung profi­tieren Sie mehrfach:

  1. Sie sparen Einkommensteuer.
  2. Ihre zu erwartende Rente erhöht sich.
  3. Die höhere Rentenanwartschaft eröffnet Ihnen u. U. mehr Flexibilität im Hinblick auf die Entscheidung für einen früheren (vorgezogenen) Rentenbezug.

Mehr hierzu in unseren Informationsblättern:


Zusätzliche Einzahlungen können Sie formlos beantragen. Gern können Sie die vorbereiteten Formulare nutzen: