Geschäftsstelle ab sofort wieder für Besucher geöffnet!

Da die Pandemie noch nicht überwunden ist, müssen Besucher zu ihrem Schutz und dem unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter folgende Voraussetzungen erfüllen:

–> Ein Zugang zum Verwaltungsgebäude ist nur nach vorheriger Terminabstimmung möglich. Hierfür können Sie die > hier veröffentlichten Kontaktdaten bzw. unser > Kontaktformular verwenden.


–> Es gilt die bekannte 3G-Regel. Wir bitten Sie, vor dem Betreten des Gebäudes einen Nachweis bereitzuhalten, wonach Sie geimpft, genesen oder getestet sind. Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, benötigen somit einen Antigenschnelltest (max. 24 Stunden alt) oder PCR-Test (max. 48 Stunden alt). Das Nachweisdokument für eine Genesung muss als wichtigstes Kriterium erkennen lassen, dass Ihre Infektion mittels PCR-Testung bestätigt wurde und der positive Test mehr als 28 Tage und weniger als 6 Monate zurückliegt.


–> Die AHA-Regeln sind unbedingt einzuhalten:

  • Abstand halten“: Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu Mitmenschen.
  • Hygieneregeln beachten“: Niesen und Husten in die Armbeuge und regelmäßiges und gründliches Händewaschen.
  • Alltag mit Maske“: Tragen einer qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung.

–> Sie dürfen keine Covid-19-typischen Krankheitssymptome wie Atemnot, Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust aufweisen.

Selbstverständlich nehmen wir Ihr Anliegen auch weiterhin gern telefonisch oder per E-Mail entgegen.