Ab sofort gilt die 2G-Regel für Besucher der Geschäftsstelle

Im Zuge der allgemeinen Verschärfung der Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie sehen auch wir uns veranlasst, die Regelungen für Besucher der Geschäftsstelle anzupassen. Zu ihrem Schutz und dem unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehen diese ab sofort wie folgt aus:

–> Ein Zugang zum Verwaltungsgebäude ist nur nach vorheriger Terminabstimmung möglich. Hierfür können Sie die > hier veröffentlichten Kontaktdaten bzw. unser > Kontaktformular verwenden.


–> Es gilt nunmehr die 2G-Regel: Wir bitten Sie daher, vor dem Betreten des Gebäudes einen Nachweis bereitzuhalten, wonach Sie geimpft oder genesen sind. Das Nachweisdokument für eine Genesung muss als wichtigstes Kriterium erkennen lassen, dass Ihre Infektion mittels PCR-Testung bestätigt wurde und der positive Test mehr als 28 Tage und weniger als 6 Monate zurückliegt.


–> Die AHA-Regeln sind unbedingt einzuhalten:

  • Abstand halten“: Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu Mitmenschen.
  • Hygieneregeln beachten“: Niesen und Husten in die Armbeuge und regelmäßiges und gründliches Händewaschen.
  • Alltag mit Maske“: Tragen einer qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung.

–> Sie dürfen keine Covid-19-typischen Krankheitssymptome wie Atemnot, Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust aufweisen.

Selbstverständlich nehmen wir Ihr Anliegen auch weiterhin gern telefonisch oder per E-Mail entgegen.