Beitrag für nicht ärztlich tätige Mitglieder

Mitglieder, die keine ärztliche Tätigkeit ausüben, leisten den Mindestbeitrag in Höhe von 1/10 des Regelbeitrages, somit € 124,62 monatlich, oder können sich auf Antrag von der Mitgliedschaft befreien lassen. Mitglieder, die sich in Mutterschutz oder in Kindererziehungszeiten befinden, sind von der Beitragspflicht befreit, dürfen aber selbstverständlich Beiträge leisten.