Beitrag für nicht ärztlich tätige Mitglieder
Mitglieder, die keine ärztliche Tätigkeit ausüben, leisten den Mindestbeitrag in Höhe von 1/10 des Regelbeitrages, somit € 124,62 monatlich, oder können sich auf Antrag von der Mitgliedschaft befreien lassen. Mitglieder, die sich in Mutterschutz oder in Kindererziehungszeiten befinden, sind von der Beitragspflicht befreit, dürfen aber selbstverständlich Beiträge leisten.
A R C H I V
Juni 2020
– Informationen zur Rentenprognose 2020
März 2020
– Corona-Virus
Januar 2020
– Neue Beiträge ab dem 01.01.2020
September 2019
– Informationen zur Rentenprognose 2019
Mai 2019
– Höhere Rentengutschrift für Kindererziehungszeiten
Januar 2019
– Neue Satzung und neue Beiträge ab 2019
– Satzung 2019
– Beitrag für angestellte Ärztinnen und Ärzte
– Beitrag für selbst. tätige Ärztinnen und Ärzte
– Beitrag für nicht ärztlich tätige Mitglieder