Die Regelaltersgrenze
Jedes unserer Mitglieder ist mit Erreichen der Regelaltersgrenze berechtigt, lebenslange Altersrente zu beziehen. Mitglieder, die vor dem 1. Januar 1949 geboren sind, haben die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres erreicht. Mitglieder, die nach dem 31. Dezember 1948 geboren sind, haben eine geburtsjahrabhängige Regelaltersgrenze (siehe nebenstehenden Tabelle).
Mitglieder, die im Vertrauen auf die bis zum 31. Mai 2009 geltende Rechtslage bis zu diesem Zeitpunkt einen Altersteilzeitvertrag geschlossen haben, erreichen die Regelaltersgrenze weiterhin mit Vollendung des 65. Lebensjahres.
Unsere Mitglieder können ihre Altersrente frühestens 60 Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze (vorgezogene Altersgrenze) beziehen. Für Mitglieder der Jahrgänge 1966 und jünger sowie für Mitglieder, die ihre Mitgliedschaft nach dem 31. Dezember 2011 erwarben, ist die vorgezogene Altersgrenze mit Vollendung des 62. Lebensjahres erreicht.
Unsere Mitglieder haben zudem die Möglichkeit, Ihren Rentenbezug bis zur Vollendung des 69. Lebensjahres aufzuschieben.
Für Mitglieder, die nach dem 31. Dezember 1948 geboren sind, ist die Regelaltersgrenze abhängig von dem Geburtsjahr.