Verfahren zur Feststellung des Erwerbsstatus
Das Verfahren zur Feststellung des Erwerbsstatus dient dazu, verbindlich festzustellen, ob eine Person als abhängige Beschäftigte und damit als „angestellt“ gilt oder als selbstständig tätig. Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung ist für die Durchführung dieses Verfahrens zuständig. Die Entscheidung der Clearingstelle ist für alle Sozialversicherungsträger bindend.
Einen Antrag auf Feststellung des Erwerbsstatus können sowohl der Arbeitgeber bzw. Auftraggeber als auch der Arbeitnehmer bzw. Auftragnehmer stellen.
Einen Antrag auf Feststellung des Erwerbsstatus können sowohl der Arbeitgeber bzw. Auftraggeber als auch der Arbeitnehmer bzw. Auftragnehmer stellen.
Die Antragsformulare sowie eine Ausfüllhilfe dazu erhalten Sie hier:
Antrag auf Feststellung des Erwerbsstatus
Anlage zum Antrag auf Feststellung des Erwerbsstatus
Erläuterungen zum Antrag auf Feststellung des Erwerbsstatus
Sollten beim Verfahren zur Feststellung des Erwerbsstatus oder bei anderen Angelegenheiten Fragen auftauchen – rufen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gerne.