Beiträge für Beamte und Soldaten

Wenn Sie Beamtin oder Beamter auf Zeit, Widerruf oder auf Probe bzw. Soldatin oder Soldat auf Zeit sind, leisten Sie einen Beitrag in Höhe von mindestens 1/10 des Regelbeitrags. Diesen Beitrag können Sie bis zur Höhe des Regelbeitrages aufstocken. Der im Jahr 2024 geltende Regelbeitrag beträgt € 1.404,30 monatlich.

Sofern Sie keine Beiträge entrichten möchten, haben Sie die Möglichkeit, sich von der Pflichtmitgliedschaft in unserem Versorgungswerk befreien zu lassen. Ein Antrag auf Befreiung von der Mitgliedschaft ist schriftlich innerhalb von sechs Monaten ab Berufung in das Beamten- bzw. Soldatenverhältnis zu stellen. Die Befreiung von der Mitgliedschaft kann nicht widerrufen werden.

Wenn Sie als Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit bzw. als Berufssoldatin oder Berufssoldat Ihre Mitgliedschaft im Versorgungswerk freiwillig fortsetzen, leisten Sie einen Beitrag in Höhe von mindestens 1/10 des Regelbeitrages. Diesen können Sie bis zur Höhe des Regelbeitrages aufstocken.

Für die Aufstockung Ihrer Beiträge genügt ein formloser Antrag. Er muss bis zum 15. des Monats, ab dem die aufgestockte Beitragszahlung vorgenommen wird, bei uns eingehen. Rufen Sie uns bitte an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir beraten Sie gern.

Wichtig! Eine Befreiung von der Mitgliedschaft kann nicht widerrufen werden. Eine Absicherung über unser Versorgungswerk ist dann erst mit Begründung einer neuen Pflichtmitgliedschaft – in der Regel durch Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit – möglich. Wir empfehlen unseren Mitgliedern grundsätzlich, ihre Mitgliedschaft mit Beitragszahlung fortzusetzen. Denn eine Befreiung von der Mitgliedschaft kann zu erheblichen Lücken im Versicherungsschutz führen. Sie sollten von dieser Möglichkeit daher nur dann Gebrauch machen, wenn Sie über eine ausreichende anderweitige Absicherung verfügen.

Wichtig! Das Beamten- und das Soldatenversorgungsgesetz siehen Anrechnungsregelungen für das Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Leistungen anderer Versicherungsträger vor. Eine Anrechnung findet aber nicht statt, wenn den Leistungen Beiträge zugrunde liegen, die Sie – ohne Beteiligung Ihres Dienstherrn – selbst finanziert haben. Daher werden Rentenanwartschaften, die Sie aufgrund Ihrer selbst finanzierten Beiträge erwerben, nicht auf Ihre Beamtenversorgung / Versorgungsbezüge angerechnet.

Sollten Sie aus Ihrem Dienstverhältnis / Beamtenverhältnis ausscheiden, können Sie in unserem Versorgungswerk nachversichert werden. Durch die Nachversicherung werden Sie so gestellt, als hätten Sie während Ihrer Dienstzeit laufend Beiträge an das Versorgungswerk entrichtet. Dabei sind die Nachversicherungsbeiträge ausschließlich von Ihrem Dienstherrn zu tragen. Die Nachversicherung erfolgt nur auf Ihren Antrag (Download unten). Dieser muss innerhalb von einem Jahr nach dem Ausscheiden gestellt werden.

Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie hier:

Nachversicherungsantrag

Sollten Sie aus einem Dienst- oder Beamtenverhältnis ausscheiden, können Sie in unserem Versorgungswerk nachversichert werden. Sie werden dann so gestellt, als hätten Sie während Ihrer Dienstzeit laufend Beiträge an das Versorgungswerk entrichtet. Die Nachversicherung erfolgt nur auf Ihren Antrag.