Leistungen
Wir sorgen für Sie und Ihre Familie.
Unsere Leistungen
Wir bieten Ihnen einen speziell auf die Bedürfnisse des ärztlichen Berufstandes zugeschnittenen Leistungskatalog:
Eine flexible Altersrente, die Sie zu Ihrem Regelrentenbeginn, aber auch früher oder erst später, in Anspruch nehmen können. Der Bezug Ihrer Altersrente setzt nicht voraus, dass Sie Ihre Berufstätigkeit aufgeben.
Ausführliche Informationen finden Sie in unseren Informationsblättern:
Informationsblatt zur Altersrente
Informationsblatt zur Besteuerung von Renten
Informationsblatt zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
Informationsblatt zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung
Antrag auf Altersrente für Jahrgänge bis 1960
Antrag auf Altersrente für Jahrgänge ab 1961
Antrag auf Altersrente für Ausgleichsberechtigte aus einem Versorgungsausgleich
Eine Rente bei Berufsunfähigkeit für den Fall, dass Sie Ihren ärztlichen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Dieser Berufsunfähigkeitsschutz beginnt bereits mit der ersten Beitragszahlung.
Ausführliche Informationen finden Sie in unseren Informationsblättern:
Informationsblatt zur Besteuerung von Renten
Informationsblatt zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
Informationsblatt zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung
Den Berufsunfähigkeitsantrag finden Sie hier:
Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente
Eine Absicherung Ihrer Familienangehörigen durch unsere Hinterbliebenenrenten.
Ausführliche Informationen finden Sie in unseren Informationsblättern:
Informationsblatt zur Witwen- bzw. Witwerrente
Informationsblatt zur Besteuerung von Renten
Die Anträge auf Hinterbliebenenrente und Waisenrente finden Sie hier:
Antrag auf Hinterbliebenenrente
Antrag auf Waisenrente
Einen Zuschuss zu den Kosten notwendiger Rehabilitationsmaßnahmen.
Weitere Informationen zu der Kostenbeteiligung an Rehabilitationsmaßnahmen enthält unser Informationsblatt:
Den Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu einer Rehabilitationsmaßnahme finden Sie hier:
Einen Kinderzuschuss zu Ihrer Berufsunfähigkeitsrente. Zudem können Mitglieder, die vor dem 1. Januar 1961 geboren sind, einen Kinderzuschuss zu ihrer Altersrente erhalten.
Weitere Informationen zum Kinderzuschuss erhalten Sie in unserem Informationsblatt:
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen? Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben den Durchblick: Bitte senden Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns einfach an.