Mitgliedschaft

Schön, dass Sie unser Mitglied sind. Hier erfahren Sie mehr.

Infos zur Mitgliedschaft

Sie üben eine ärztliche Tätigkeit in Schleswig-Holstein aus oder Sie sind derzeit nicht ärztlich tätig und haben Ihren Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein? Dann freuen wir uns, Sie als unser Pflichtmitglied begrüßen zu dürfen.

Als Mitglied des Versorgungswerkes leisten Sie Beiträge zu einem speziell auf die Bedürfnisse des ärztlichen Berufsstandes zugeschnittenen Versorgungssystem.

Sie werden nicht Pflichtmitglied, wenn Sie bei Anmeldung in der Ärztekammer Schleswig-Holstein bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben oder berufsunfähig sind. Ausgenommen von der Pflichtmitgliedschaft sind auch Beamte auf Lebenszeit und Berufssoldaten.

In besonderen Ausnahmefällen können Sie sich von der Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk befreien lassen.

Nähere Informationen zur Befreiung von der Mitgliedschaft

Die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk endet, wenn Sie aus der Ärztekammer Schleswig-Holstein ausscheiden oder Beamtin bzw. Beamter auf Lebenszeit oder Berufssoldatin bzw. Berufssoldat werden. In bestimmten Fällen haben Sie die Möglichkeit, Ihre Mitgliedschaft in unserem Versorgungswerk freiwillig fortzusetzen.
Nähere Informationen zur freiwilligen Fortsetzung der Mitgliedschaft

Nach dem Ende Ihrer Mitgliedschaft führen wir die für Sie aufgrund Ihrer bisher geleisteten Beiträge gebildete Anwartschaft selbstverständlich fort. Sie nimmt zukünftig weiterhin an den vom Aufsichtsrat beschlossenen Dynamisierungen teil.

Wenn Sie Pflichtmitglied eines anderen Versorgungswerkes werden, haben Sie aber auch die Möglichkeit, die an unser Versorgungswerk gezahlten Beiträge an Ihr neues Versorgungswerk überleiten zu lassen. Voraussetzung ist, dass Sie Ihr 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und an unser Versorgungswerk für nicht mehr als 96 Monate Beiträge entrichtet haben. Mit der Überleitung erlöschen alle Rechte und Pflichten aus Ihrem Mitgliedschaftsverhältnis zu unserem Versorgungswerk. Den Download des entsprechenden Überleitungsantrags finden Sie unten.

Alle Informationen rund um die Mitgliedschaft in unserem Versorgungswerk sowie zur Beitragsüberleitung haben wir für Sie in unseren Informationsblättern zusammengestellt – Download unten.

Überleitungsantrag

Infoblatt Beitragsüberleitung

Infoblatt Mitgliedschaft

In allen Fragen rund um die Mitgliedschaft sind wir für Sie da und beraten Sie gerne.