Von nichts kommt nichts.

(Ovid, 43 v. Chr. – 17 n. Chr.)

Sie kennen dieses Zitat. Es klingt trivial, ist es aber nicht. Das Physikum, die medizinischen Staatsexamina und die Facharztqualifikation fliegen niemandem zu. Man muss etwas dafür tun und Ausdauer dabei besitzen.

Mit Ihrer Altersrente verhält es sich ebenso. Sie ist in erster Linie das Resultat Ihrer geleisteten Beiträge. Je mehr Beiträge Sie leisten und je höher diese sind, desto höher fällt Ihre Altersrente aus. Sofern Sie beitragspflichtig sind, übersenden wir Ihnen auf Wunsch eine Information über die Höhe Ihrer Anwartschaft auf Altersrente. Damit können Sie die Entwicklung Ihrer Rentenanwartschaft nachverfolgen.

Beitragslose Zeiten bewirken nichts. Zeiten, in denen geringe Beiträge geleistet werden, bewirken wenig. Wir empfehlen Ihnen, solche Zeiten möglichst zu vermeiden. Wer nur geringe Beiträge leistet, wird eine geringe Rente beziehen, von der allein es sich im Ruhestand nicht leben lässt. Denn eine aufgrund sozialer Motive gewährte Mindestrente gibt es bei uns nicht. Wir halten dies für richtig, zumal der Staat uns keine Zuschüsse gewährt.

In Schleswig-Holstein sind Ärztinnen und Ärzte im Zeitpunkt des Beginns ihrer laufenden Beitragszahlung unmittelbar nach ihrem Berufsstart durchschnittlich 29 Jahre alt. Dieses Berufseintrittsalter ist verhältnismäßig hoch. Die meisten Erwerbstätigen anderer Berufe beginnen in früherem Alter mit dem Aufbau Ihrer Altersvorsorge. Bei der Bemessung der von uns gewährten Rente werden weder Schul- noch Studienjahre angerechnet. Für viele unserer Mitglieder gilt es insoweit also, aufzuholen. Gut, wenn Sie mehr als den Pflichtbeitrag an uns leisten. Wir sagen Ihnen, wie das geht!

Wer später als andere Kollegen in den ärztlichen Beruf startet, bezieht prinzipiell weniger Rente als diese oder muss länger Beiträge leisten, um auf dasselbe Rentenniveau zu kommen. Durch freiwillige Beitragszahlungen, die den Pflichtbeitrag übersteigen, lässt sich dies vermeiden. Wir beraten Sie gern!

Das Leben verläuft selten durchgehend geradlinig. Das Berufsleben vieler Ärztinnen und Ärzte ist wechselhafter als in früheren Zeiten. Ein Wechsel des Arbeitgebers führt oft zu beschäftigungslosen Zwischenzeiträumen. Dasselbe gilt für Auszeiten, die zwecks Familiengründung oder Erholung genommen werden. In Zeiträumen, in denen Sie keine ärztliche Tätigkeit ausüben, können Sie sich von der Pflichtmitgliedschaft und damit von der Beitragspflicht befreien lassen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, dies nicht zu tun und Ihre Mitgliedschaft mit Beitragszahlung fortzusetzen. Sprechen Sie uns gern darauf an!

Auch im privaten Bereich kann es Wechselfälle und sogar Schicksalsschläge geben. Etwa jedes hundertste Mitglied wird in der Zeit seiner aktiven Berufstätigkeit berufsunfähig oder stirbt nach Krankheit oder Unfall. Unsere Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrenten fallen umso höher aus, je mehr Beiträge geleistet wurden. Sie sind andererseits deutlich geringer, wenn bei Eintritt des Leistungsfalles weder eine Mitgliedschaft bei uns noch bei einem anderen berufsständischen Versorgungswerk in Deutschland besteht. Wer für einige Zeit oder länger ins Ausland oder in einen gänzlich anderen Beruf wechselt, ist daher gut beraten, seine Mitgliedschaft bei uns aufrechtzuerhalten.

In Deutschland wird etwa jede dritte Ehe geschieden. Folge einer Scheidung ist regelmäßig ein Versorgungsausgleich, bei dem der in der Ehezeit erworbene Teil der Rentenanwartschaft gesplittet und auf den anderen Ehepartner übertragen wird. Der Gesetzgeber schreibt dies auch für uns vor. Durch eine Beitragsauffüllung können unsere geschiedenen Mitgliedern die Reduzierung ihrer Rente abmildern oder sogar gänzlich vermeiden. Wir empfehlen es ihnen.

Conclusio:
Tun Sie bitte rechtzeitig und dauerhaft etwas für Ihre Rente. Wir beraten Sie gern!