Unser Versorgungsauftrag
Unser Ziel ist es, die Ärztinnen und Ärzte in Schleswig-Holstein finanziell gut zu versorgen, wenn sie ihren Beruf wegen Alters oder Berufsunfähigkeit nicht mehr ausüben können. Erreichbar ist dies nur gemeinsam: Unsere berufstätigen Mitglieder bauen mit ihren Pflichtbeiträgen nicht nur ihre eigene Versorgung auf. Sie finanzieren als Kollektiv auch die Versorgung ihrer aktuellen Kolleginnen und Kollegen sowie der ihnen vorausgehenden Mitgliedergeneration solidarisch mit. Jedem Mitglied kommt zugute, dass unser Versorgungswerk einen Kapitalstock hat, der auch durch die vorangegangenen Mitgliedergenerationen mitaufgebaut wurde und auf Dauer angelegt ist. Die hieraus erwirtschafteten Erträge werden zur Finanzierung der Versorgungsleistungen mitverwendet. Der Kapitalstock ist ein Sondervermögen, das vom übrigen Vermögen der Ärztekammer getrennt ist und ausschließlich zweckgebunden verwendet wird. Wir erfüllen unsere Aufgaben ausschließlich mit eigenen Mitteln und erhalten keine staatlichen Zuschüsse.
Unser Versorgungsauftrag ist prinzipiell „auf ewig“ angelegt. Er ist nur erfüllbar, wenn die grundsätzlichen Rahmenbedingungen unserer Tätigkeit und der Berufstätigkeit unserer Mitglieder langfristig in ihrer wesentlichen Natur erhalten bleiben. Eine Garantie dafür existiert nicht. Wir fühlen uns daher verpflichtet, im Rahmen unseres durch Gesetz und Satzung festgelegten Handlungsspielraumes aktiv am Erhalt der Grundlagen unserer Gesellschaft, auch in unserer Region, mitzuwirken. Die Kammerversammlung der Ärztekammer Schleswig-Holstein bestätigte uns in diesem Vorgehen, indem sie im Jahr 2022 den Appell an die Organe der Kammer richtete, bei jeder zu treffenden Entscheidung Nachhaltigkeitsaspekte zu beachten.
Wir möchten Ihr erster Ansprechpartner in grundlegenden Fragen zu Ihrer Altersversorgung und Ihrer Ruhestandsplanung sein. Denn die Höhe der von uns zu erwartenden Altersrente bildet in der Regel die Basis für Ihre weiteren Planungen. Vielen unserer berufstätigen Mitglieder empfehlen wir nachdrücklich, rechtzeitig mehr für ihre Rente zu tun. Denn die Leistung des Pflichtbeitrages genügt oftmals nicht, um den in der Zeit des aktiven Berufslebens erarbeiteten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Eine optimale Vorsorgestrategie beinhaltet zumeist, dass über den Pflichtbeitrag hinaus zumindest zeitweise freiwillig zusätzliche Beiträge geleistet werden und die dadurch oft höher ausfallenden steuerlichen Abzugsmöglichkeiten ausgeschöpft werden. Unsere MitarbeiterInnen beraten Sie dazu gern.
Wir gewähren neu eintretenden Mitgliedern folgende Leistungen:
- Altersrente
- Berufsunfähigkeitsrente
- Kinderzuschuss zur Berufsunfähigkeitsrente
- Witwen-(Witwer-) und Waisenrente
- Zuschuss zu Rehabilitationsmaßnahmen
Unser Versorgungsauftrag ist auf ewig angelegt.