Unser Versorgungsauftrag
Unser Ziel ist es, die Ärztinnen und Ärzte in Schleswig-Holstein finanziell gut zu versorgen, wenn sie ihren Beruf wegen Alters oder Berufsunfähigkeit nicht mehr ausüben können. Erreichbar ist dies nur gemeinsam: Unsere berufstätigen Mitglieder bauen mit ihren Pflichtbeiträgen nicht nur ihre eigene Versorgung auf. Sie finanzieren als Kollektiv auch die Versorgung ihrer aktuellen und künftigen Kolleginnen und Kollegen solidarisch mit. Jedem Mitglied kommt zugute, dass unser Versorgungswerk einen Kapitalstock hat, der durch die vorangegangenen Mitgliedergenerationen aufgebaut wurde und auf Dauer angelegt ist. Die hieraus erwirtschafteten Erträge werden zur Finanzierung der Versorgungsleistungen mitverwendet. Der Kapitalstock ist ein Sondervermögen, das vom übrigen Vermögen der Ärztekammer getrennt ist und ausschließlich zweckgebunden verwendet wird. Wir erfüllen unsere Aufgaben ausschließlich mit eigenen Mitteln und erhalten keine staatlichen Zuschüsse.
Wir möchten Ihr erster Ansprechpartner in grundlegenden Fragen zu Ihrer Altersversorgung und Ihrer Ruhestandsplanung sein. Denn die Höhe der von uns zu erwartenden Altersrente bildet in der Regel die Basis für Ihre weiteren Planungen. Vielen unserer berufstätigen Mitglieder empfehlen wir nachdrücklich, rechtzeitig mehr für ihre Rente zu tun. Denn die Leistung des Pflichtbeitrages genügt oftmals nicht, um den in der Zeit des aktiven Berufslebens erarbeiteten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Eine optimale Vorsorgestrategie beinhaltet zumeist, dass über den Pflichtbeitrag hinaus zumindest zeitweise freiwillig zusätzliche Beiträge geleistet werden und die dadurch oft höher ausfallenden steuerlichen Abzugsmöglichkeiten ausgeschöpft werden. Unsere Mitarbeiter beraten Sie dazu gern.
Wir gewähren neu eintretenden Mitgliedern folgende Leistungen:
- Altersrente
- Berufsunfähigkeitsrente
- Kinderzuschuss zur Berufsunfähigkeitsrente
- Witwen-(Witwer-) und Waisenrente
- Zuschuss zu Rehabilitationsmaßnahmen
Unser Versorgungswerk hat einen Kapitalstock, der als Sondervermögen vom übrigen Vermögen der Ärztekammer getrennt ist.