Freiwillige Fortsetzung der Mitgliedschaft
In bestimmten Fällen haben Sie die Möglichkeit, nach Ende Ihrer Pflichtmitgliedschaft Ihre Mitgliedschaft im Versorgungswerk auf freiwilliger Basis fortzusetzen:
- Sie sind nicht Pflichtmitglied in einem anderen Versorgungswerk im Bundesgebiet geworden,
- Sie möchten weiterhin Beiträge entrichten und
- Sie haben die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht.
Für die freiwillige Fortsetzung der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten, nachdem wir Sie von dem Ende Ihrer Pflichtmitgliedschaft unterrichtet haben, gestellt werden.
Den entsprechenden Antrag auf freiwillige Fortsetzung der Mitgliedschaft finden Sie unten als Download.
Die freiwillige fortgesetzte Mitgliedschaft endet, wenn Sie Pflichtmitglied in einem Versorgungswerk im Bundesgebiet werden. Außerdem können Sie die freiwillig fortgesetzte Mitgliedschaft mit einer Frist von vier Wochen zum Jahresende kündigen.
Wir informieren Sie gerne über die Bedingungen und Möglichkeiten, Ihre Mitgliedschaft nach dem Ende der Pflichtmitgliedschaft freiwillig fortzusetzen.