Sie unterbrechen Ihre ärztliche Tätigkeit?
Manchmal ändert der Lebensweg seine Richtung. Es gibt verschiedene Gründe dafür, die ärztliche Tätigkeit zu unterbrechen. Dies kann Auswirkungen auf die Fortsetzung Ihrer Mitgliedschaft und die Höhe Ihrer zukünftigen Beitragszahlung haben. Wichtig ist, dass Sie uns solche Änderungen mitteilen. Je eher, desto besser. Am einfachsten ist es, wenn Sie unsere > Änderungsmeldung ausfüllen und uns zusenden.
Wir beraten sie gern:
Telefon (0 45 51) 803-900,
E-Mail
oder persönlich.
- Sie beantragen Arbeitslosengeld, weil Ihre Beschäftigung endet
- Sie sind arbeitsunfähig erkrankt
- Sie befinden sich im Mutterschutz oder Sie setzen ihre ärztliche Tätigkeit wegen der Geburt und Betreuung eines Kindes aus

Wenn Sie Ihre ärztliche Tätigkeit unterbrechen, sollten Sie das uns schnell mitteilen – am einfachsten ist es, wenn Sie unsere Änderungsmeldung ausfüllen und uns zusenden.