Höhere Sicherheit im Zahlungsverkehr!

Eine EU-Verordnung verpflichtet Kreditinstitute ab dem 09.10.2025, Überweisungsaufträge genauer als bislang zu prüfen. Die Bank des Zahlungsempfängers überprüft künftig bei jeder SEPA-Überweisung, ob die im Überweisungsauftrag angegebene IBAN tatsächlich zu dem angegebenen Zahlungsempfänger gehört. Zweck der Überprüfung ist es, versehentliche Fehlüberweisungen zugunsten unbeteiligter Personen generell zu unterbinden.

Jeder Auftraggeber erhält künftig eine Rückmeldung von seiner Bank, sofern der angegebene Empfänger nicht mit dem Inhaber des Empfängerkontos übereinstimmt. Der Auftraggeber kann dann entscheiden, ob die Überweisung zugunsten des Kontos der angegebenen IBAN durchgeführt werden soll oder der angegebene Name des Empfängers korrigiert oder die Überweisung abgebrochen werden soll.

Bitte geben Sie bei Überweisungen an uns als Zahlungsempfänger stets an: Versorgungswerk der Ärztekammer Schleswig-Holstein. Unsere Bankverbindung finden >hier.

Überweisungen werden künftig durch eine automatische Überprüfung des Empfängernamens sicherer.

A R C H I V

August 2025
– Höhere Sicherheit im Zahlungsverkehr!

Juni 2025
– Tag der Architektur und Ingenieurbaukunst 2025

Februar 2025
– Informationen zur Rentenprognose 2025

Dezember 2024
– Neue Beiträge ab dem 1. Januar 2025

November 2024
– Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für 2024

August 2024
– Achtung: Irreführende Anrufe bei unseren Mitgliedern

Dezember 2023
– Neue Beiträge ab 1.1.2024

November 2023
– Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für 2023

Oktober 2023
– Kein Telefonservice vom 27. Oktober bis 3. November 2023!

Juni 2023
– Pflegeversicherung – Beitragsanpassungen für gesetzlich kranken- und pflegeversicherte Rentnerinnen und Rentner
– Wartungsarbeiten am e-Befreiungsportal

Dezember 2022
– Neue Beiträge ab 1.1.2023

November 2022
– Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung ab 1. Januar 2023 nur noch online möglich

September 2022
– Schöpfen Sie Ihre steuerlichen Abzugsmöglichkeiten 2022 aus!

März 2022
– Umzug der Geschäftsstelle

Dezember 2021
– Neue Beiträge ab 1.1.2022
– 2G-Regel für Besucher der Geschäftsstelle

November 2021
– Jetzt noch steuerliche Abzugsmöglichkeiten nutzen!

September 2021
– Geschäftsstelle ab sofort wieder für Besucher geöffnet!

März 2021
– Informationen zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie

Dezember 2020
– Neue Beiträge ab dem 01.01.2021

September 2020
– Weniger Steuern zahlen durch Altersvorsorgeaufwendungen

Juni 2020
– Informationen zur Rentenprognose 2020

März 2020
– Corona-Virus

Dezember 2019
– Neue Beiträge ab dem 01.01.2020

September 2019
– Informationen zur Rentenprognose 2019

Mai 2019
– Höhere Rentengutschrift für Kindererziehungszeiten

Januar 2019
– Neue Satzung und neue Beiträge ab 2019
– Satzung 2019
– Beitrag für angestellte Ärztinnen und Ärzte
– Beitrag für selbststätige Ärztinnen und Ärzte
– Beitrag für nicht ärztlich tätige Mitglieder