Jetzt noch steuerliche Abzugsmöglichkeiten nutzen!
Wir empfehlen Ihnen jetzt, rechtzeitig vor Jahresablauf, zu prüfen, ob der steuerlich abzugsfähige Höchstbetrag für Ihre Altersvorsorgeaufwendungen bereits voll ausgeschöpft ist.
Freiwillige Zahlungen sind noch bis Jahresende möglich und mindern gegebenenfalls Ihre Steuerlast.
Mehr hierzu in unseren Informationsblättern:
A R C H I V
März 2022
– Umzug der Geschäftsstelle
Dezember 2021
– Neue Beiträge ab 1.1.2022
– 2G-Regel für Besucher der Geschäftsstelle
November 2021
– Jetzt noch steuerliche Abzugsmöglichkeiten nutzen!
September 2021
– Geschäftsstelle ab sofort wieder für Besucher geöffnet!
März 2021
– Informationen zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
Dezember 2020
– Neue Beiträge ab dem 01.01.2021
September 2020
– Weniger Steuern zahlen durch Altersvorsorgeaufwendungen
Juni 2020
– Informationen zur Rentenprognose 2020
März 2020
– Corona-Virus
Dezember 2019
– Neue Beiträge ab dem 01.01.2020
September 2019
– Informationen zur Rentenprognose 2019
Mai 2019
– Höhere Rentengutschrift für Kindererziehungszeiten
Januar 2019
– Neue Satzung und neue Beiträge ab 2019
– Satzung 2019
– Beitrag für angestellte Ärztinnen und Ärzte
– Beitrag für selbst. tätige Ärztinnen und Ärzte
– Beitrag für nicht ärztlich tätige Mitglieder