Neue Beiträge ab dem 1. Januar 2022
Ab Januar 2022 ändert sich die Höhe der von unseren Mitgliedern zu leistenden Pflichtbeiträge.
Der in der Grundversorgung zu leistende Regelbeitrag entspricht dem Höchstbeitrag, den Angestellte im Bundesgebiet (West) an die Deutsche Rentenversicherung zu leisten haben. Der Regelbeitrag des Versorgungswerkes sinkt zum 01.01.2022 auf € 1.311,30 monatlich (bisher € 1.320,60 monatlich).
Der Mindestbeitrag des Versorgungswerkes beträgt 1/10 des Regelbeitrags. Der Mindestbeitrag reduziert sich damit auf € 131,13 monatlich.
Die Höhe Ihres Pflichtbeitrages hängt von Ihrer Tätigkeit ab:
Über den Pflichtbeitrag hinaus können Sie zusätzliche Beiträge leisten. Damit sichern Sie nicht nur Ihren Lebensstandard im Alter, sondern können auch die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Altersvorsorgeaufwendungen voll nutzen:
Wenn Ihr Pflichtbeitrag unterhalb des Regelbeitrages liegt, empfehlen wir Ihnen, Ihre Beitragszahlung aufzustocken. Dies ist bis zu Höhe des Regelbeitrages möglich. Für die Aufstockung genügt ein formloser Antrag. Gern können Sie auch unser vorbereitetes Antragsformular nutzen.
Antrag auf Zahlung von zusätzlichen Austockungsbeiträgen
Wer den Regelbeitrag leistet und damit das maximale „Beitragspotential“ der Grundversorgung ausschöpft, ist berechtigt, an der freiwilligen Höherversicherung teilzunehmen. Die freiwillige Höherversicherung bietet eine attraktive und sehr flexible zusätzliche Vorsorgemöglichkeit. Einzahlungen in die freiwillige Höherversicherung können als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.
Ihre Beiträge an unser Versorgungswerk sind als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich bis zu bestimmten Grenzen abzugsfähig. Der Höchstbetrag für abzugsfähige Sonderausgaben für Altersvorsorgeaufwendungen beläuft sich im Jahr 2022 auf € 25.639 (Ledige) / € 51.278 (Verheiratete). Der steuerlich abzugsfähige Anteil steigt auf 94 %.
A R C H I V
August 2024
– Achtung: Irreführende Anrufe bei unseren Mitgliedern
Dezember 2023
– Neue Beiträge ab 1.1.2024
November 2023
– Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für 2023
Oktober 2023
– Kein Telefonservice vom 27. Oktober bis 3. November 2023!
Juni 2023
– Pflegeversicherung – Beitragsanpassungen für gesetzlich kranken- und pflegeversicherte Rentnerinnen und Rentner
– Wartungsarbeiten am e-Befreiungsportal
Dezember 2022
– Neue Beiträge ab 1.1.2023
November 2022
– Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung ab 1. Januar 2023 nur noch online möglich
September 2022
– Schöpfen Sie Ihre steuerlichen Abzugsmöglichkeiten 2022 aus!
März 2022
– Umzug der Geschäftsstelle
Dezember 2021
– Neue Beiträge ab 1.1.2022
– 2G-Regel für Besucher der Geschäftsstelle
November 2021
– Jetzt noch steuerliche Abzugsmöglichkeiten nutzen!
September 2021
– Geschäftsstelle ab sofort wieder für Besucher geöffnet!
März 2021
– Informationen zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
Dezember 2020
– Neue Beiträge ab dem 01.01.2021
September 2020
– Weniger Steuern zahlen durch Altersvorsorgeaufwendungen
Juni 2020
– Informationen zur Rentenprognose 2020
März 2020
– Corona-Virus
Dezember 2019
– Neue Beiträge ab dem 01.01.2020
September 2019
– Informationen zur Rentenprognose 2019
Mai 2019
– Höhere Rentengutschrift für Kindererziehungszeiten
Januar 2019
– Neue Satzung und neue Beiträge ab 2019
– Satzung 2019
– Beitrag für angestellte Ärztinnen und Ärzte
– Beitrag für selbststätige Ärztinnen und Ärzte
– Beitrag für nicht ärztlich tätige Mitglieder