Schöpfen Sie Ihre steuerlichen Abzugsmöglichkeiten 2024 aus!
Die an unser Versorgungswerk geleisteten Beiträge können als „Altersvorsorgeaufwendungen“ steuerlich geltend gemacht werden. Dies bewirkt eine Verringerung Ihrer Einkommensteuer. Die meisten unserer Mitglieder nutzen die aktuell bestehenden steuerlichen Abzugsmöglichkeiten nicht aus. Vielen entgehen dadurch beträchtliche Steuerersparnisse. Wir empfehlen, die steuerlich relevanten Höchstgrenzen für geleistete Altersvorsorgeaufwendungen möglichst weitgehend auszuschöpfen.
Altersvorsorgeaufwendungen sind u.a. alle Beitragsleistungen an unser Versorgungswerk, auch freiwillige Zusatzzahlungen. In 2024 betragen die Höchstgrenzen 27.566 € (Unverheiratete) bzw. 55.132 € (Verheiratete). Die meisten unserer Mitglieder erreichen diese Summen mit den an uns in 2024 insgesamt geleisteten Beiträgen nicht. Vielen entgehen dadurch beträchtliche Steuerersparnisse. Für das Steuerjahr 2024 ist eine einmalige Einzahlung in unsere freiwillige Höherversicherung bis zum 31.12.2024 (Zahlungseingang bis 30.12.2024) möglich. Detaillierte Hinweise finden Sie in unseren „Informationen zur freiwilligen Höherversicherung“ und „Steuern sparen durch Altersvorsorgeaufwendungen“.
Von einer zusätzlichen Einzahlung profitieren Sie mehrfach:
- Sie sparen Einkommensteuer.
- Ihre zu erwartende Rente erhöht sich.
- Die höhere Rentenanwartschaft eröffnet Ihnen u. U. mehr Flexibilität im Hinblick auf die Entscheidung für einen früheren (vorgezogenen) Rentenbezug.
Mehr hierzu in unseren Informationsblättern:
Weniger Steuern zahlen durch Altersvorsorgeaufwendungen
Informationen zur freiwilligen Höherversicherung
Zusätzliche Einzahlungen können Sie formlos beantragen. Gern können Sie die vorbereiteten Formulare nutzen:
Antrag auf Zahlung von zusätzlichen Aufstockungsbeiträgen
Antrag auf Teilnahme an der freiwilligen Höherversicherung
A R C H I V
August 2024
– Achtung: Irreführende Anrufe bei unseren Mitgliedern
Dezember 2023
– Neue Beiträge ab 1.1.2024
November 2023
– Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für 2023
Oktober 2023
– Kein Telefonservice vom 27. Oktober bis 3. November 2023!
Juni 2023
– Pflegeversicherung – Beitragsanpassungen für gesetzlich kranken- und pflegeversicherte Rentnerinnen und Rentner
– Wartungsarbeiten am e-Befreiungsportal
Dezember 2022
– Neue Beiträge ab 1.1.2023
November 2022
– Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung ab 1. Januar 2023 nur noch online möglich
September 2022
– Schöpfen Sie Ihre steuerlichen Abzugsmöglichkeiten 2022 aus!
März 2022
– Umzug der Geschäftsstelle
Dezember 2021
– Neue Beiträge ab 1.1.2022
– 2G-Regel für Besucher der Geschäftsstelle
November 2021
– Jetzt noch steuerliche Abzugsmöglichkeiten nutzen!
September 2021
– Geschäftsstelle ab sofort wieder für Besucher geöffnet!
März 2021
– Informationen zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
Dezember 2020
– Neue Beiträge ab dem 01.01.2021
September 2020
– Weniger Steuern zahlen durch Altersvorsorgeaufwendungen
Juni 2020
– Informationen zur Rentenprognose 2020
März 2020
– Corona-Virus
Dezember 2019
– Neue Beiträge ab dem 01.01.2020
September 2019
– Informationen zur Rentenprognose 2019
Mai 2019
– Höhere Rentengutschrift für Kindererziehungszeiten
Januar 2019
– Neue Satzung und neue Beiträge ab 2019
– Satzung 2019
– Beitrag für angestellte Ärztinnen und Ärzte
– Beitrag für selbststätige Ärztinnen und Ärzte
– Beitrag für nicht ärztlich tätige Mitglieder