Weniger Steuern zahlen durch Altersvorsorgeaufwendungen

Ihre geleisteten Beiträge sind steuerlich absetzbare Altersvorsorgeaufwendungen. Sie können bei der Einkommensteuererklärung für 2020 im Umfang von 90% als Sonderausgaben abgesetzt werden. Bei Angestellten vermindert sich der absetzbare Betrag um den vom Arbeitgeber getragenen 50%igen Beitragszuschuss. Der Höchstbetrag der abzugsfähigen Beiträge beträgt für Ledige 25.046 € und für Verheiratete 50.092 €. Abzugsfähig sind nur Beiträge, die in dem Kalenderjahr geleistet wurden, für das die Steuererklärung abzugeben ist. Es empfiehlt sich daher, rechtzeitig vor Ablauf des Jahres zu prüfen, ob der steuerlich abzugsfähige Höchstbetrag zum 31.12. ausgeschöpft sein wird. Bei vielen unserer Mitglieder ist dies nicht der Fall, sie könnten durch freiwillige zusätzliche Beitragszahlungen mehr Steuern sparen. Der monatliche Pflichtbeitrag kann zunächst bis zur Höhe des aktuellen Regelbeitrages von 1.283,40 € aufgestockt werden. Wer im Jahr 2020 bereits durchgehend diesen Regelbeitrag leistet, kann zusätzliche Beiträge in unsere freiwillige Höherversicherung leisten. Hier ist auch eine einmalige Zahlung zulässig.

Mehr hierzu in unseren Informationsblättern

Weniger Steuern zahlen durch Altersvorsorgeaufwendungen
Informationen zur freiwilligen Höherversicherung

A R C H I V

August 2024
– Achtung: Irreführende Anrufe bei unseren Mitgliedern

Dezember 2023
– Neue Beiträge ab 1.1.2024

November 2023
– Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für 2023

Oktober 2023
– Kein Telefonservice vom 27. Oktober bis 3. November 2023!

Juni 2023
– Pflegeversicherung – Beitragsanpassungen für gesetzlich kranken- und pflegeversicherte Rentnerinnen und Rentner
– Wartungsarbeiten am e-Befreiungsportal

Dezember 2022
– Neue Beiträge ab 1.1.2023

November 2022
– Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung ab 1. Januar 2023 nur noch online möglich

September 2022
– Schöpfen Sie Ihre steuerlichen Abzugsmöglichkeiten 2022 aus!

März 2022
– Umzug der Geschäftsstelle

Dezember 2021
– Neue Beiträge ab 1.1.2022
– 2G-Regel für Besucher der Geschäftsstelle

November 2021
– Jetzt noch steuerliche Abzugsmöglichkeiten nutzen!

September 2021
– Geschäftsstelle ab sofort wieder für Besucher geöffnet!

März 2021
– Informationen zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie

Dezember 2020
– Neue Beiträge ab dem 01.01.2021

September 2020
– Weniger Steuern zahlen durch Altersvorsorgeaufwendungen

Juni 2020
– Informationen zur Rentenprognose 2020

März 2020
– Corona-Virus

Dezember 2019
– Neue Beiträge ab dem 01.01.2020

September 2019
– Informationen zur Rentenprognose 2019

Mai 2019
– Höhere Rentengutschrift für Kindererziehungszeiten

Januar 2019
– Neue Satzung und neue Beiträge ab 2019
– Satzung 2019
– Beitrag für angestellte Ärztinnen und Ärzte
– Beitrag für selbststätige Ärztinnen und Ärzte
– Beitrag für nicht ärztlich tätige Mitglieder