Weniger Steuern zahlen. Mehr Rente sichern.

Jetzt mit dem Einmalzahlungsrechner in Mein VAESH!

Zum Jahresende lohnt sich ein Blick auf die eigenen Altersvorsorgeaufwendungen: Durch zusätzliche Einzahlungen in die freiwillige Höherversicherung oder durch Aufstockungsbeiträge können Sie Ihre steuerlichen Abzugsmöglichkeiten optimal nutzen und gleichzeitig Ihre späteren Rentenansprüche erhöhen.

Viele Mitglieder schöpfen die steuerlich begünstigten Höchstbeträge für Altersvorsorgeaufwendungen (30.826 € für Unverheiratete bzw. 61.652 € für Verheiratete) nicht vollständig aus. Dadurch bleiben häufig attraktive Steuerersparnisse ungenutzt. Eine zusätzliche Einzahlung bis zum Jahresende kann hier einen spürbaren Unterschied machen. Für das Steuerjahr 2026 ist eine einmalige Einzahlung in unsere freiwillige Höherversicherung bis zum 31.12.2026 (Zahlungseingang bis 30.12.2026) möglich.

Eigenständige Rentenprognosen in Mein VAESH

In unserem Mitgliederportal >Mein VAESH können Sie mit wenigen Klicks berechnen, wie sich zusätzliche Einzahlungen auf Ihre spätere Rente auswirken. Die Auswirkungen laufender monatlicher Beitragserhöhungen innerhalb der Grundversorgung (so genannte Aufstockungen) können Sie im Standardprognosetool berechnen. Sofern Sie den Regelbeitrag noch nicht entrichten, können Sie hierfür das Feld „Pflichtbeitrag Grundversorgung“ um einen beliebigen zusätzlichen monatlichen Einzahlungsbetrag bis zum Regelbeitrag erhöhen. Sollte Ihr gewünschter zusätzlicher Beitrag zu einer Überschreitung des Regelbeitrages führen, können Sie die überschreitende Differenz in das Feld „Zusatzbeitrag freiwillige Höherversicherung“ eintragen.

Neu: Einmalzahlungsrechner in Mein VAESH

Alternativ steht Ihnen seit Kurzem unser Einmalzahlungsrechner in Mein VAESH zur Verfügung. Mit diesem können Sie berechnen, welcher Rentenbetrag sich durch eine zusätzliche Einmalzahlung in die freiwillige Höherversicherung innerhalb des laufenden Kalenderjahres ergibt.

Unser Tipp: Prüfen Sie rechtzeitig vor Jahresende Ihre individuellen Möglichkeiten. Beide Berechnungstools unterstützen Sie bei Ihrer persönlichen Entscheidungsfindung. Sollten Sie sich für die Beantragung einer zusätzlichen Beitragszahlung entscheiden, können Sie uns dies schnell und unkompliziert über den Menüpunkt Anträge und Nachweise – Freiwillige Beitragserhöhung oder die Nachrichtenfunktion in Mein VAESH mitteilen. Teilen Sie uns hierfür bitte den Zahlungsbeginn und die Höhe des Zahlbetrages bei laufenden Zahlungen bzw. die Beitragshöhe Ihrer gewünschten Einmalzahlung zum Jahresende mit.

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zu den Möglichkeiten zusätzlicher Beitragszahlungen finden Sie in unseren Informationsblättern:

Weniger Steuern zahlen durch Altersvorsorgeaufwendungen

Informationen zur freiwilligen Höherversicherung

Informationen zur Zahlung von Aufstockungsbeiträgen

A R C H I V

August 2026
– Start des Mitgliederportals zum 01.09.2026 

Februar 2026
– Informationen zur Rentenprognose 2026

Januar 2026
– Neue Beiträge ab dem 1. Januar 2026

Dezember 2025
– Zur aktuellen Berichterstattung der Regionalpresse

September 2025
– Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für 2025

August 2025
– Höhere Sicherheit im Zahlungsverkehr!

Juni 2025
– Tag der Architektur und Ingenieurbaukunst 2025

Februar 2025
– Informationen zur Rentenprognose 2025

Dezember 2024
– Neue Beiträge ab dem 1. Januar 2025

November 2024
– Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für 2024

August 2024
– Achtung: Irreführende Anrufe bei unseren Mitgliedern

Dezember 2023
– Neue Beiträge ab 1.1.2024

November 2023
– Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für 2023

Oktober 2023
– Kein Telefonservice vom 27. Oktober bis 3. November 2023!

Juni 2023
– Pflegeversicherung – Beitragsanpassungen für gesetzlich kranken- und pflegeversicherte Rentnerinnen und Rentner
– Wartungsarbeiten am e-Befreiungsportal

Dezember 2022
– Neue Beiträge ab 1.1.2023

November 2022
– Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung ab 1. Januar 2023 nur noch online möglich

September 2022
– Schöpfen Sie Ihre steuerlichen Abzugsmöglichkeiten 2022 aus!

März 2022
– Umzug der Geschäftsstelle

Dezember 2021
– Neue Beiträge ab 1.1.2022
– 2G-Regel für Besucher der Geschäftsstelle

November 2021
– Jetzt noch steuerliche Abzugsmöglichkeiten nutzen!

September 2021
– Geschäftsstelle ab sofort wieder für Besucher geöffnet!

März 2021
– Informationen zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie

Dezember 2020
– Neue Beiträge ab dem 01.01.2021

September 2020
– Weniger Steuern zahlen durch Altersvorsorgeaufwendungen

Juni 2020
– Informationen zur Rentenprognose 2020

März 2020
– Corona-Virus

Dezember 2019
– Neue Beiträge ab dem 01.01.2020

September 2019
– Informationen zur Rentenprognose 2019

Mai 2019
– Höhere Rentengutschrift für Kindererziehungszeiten

Januar 2019
– Neue Satzung und neue Beiträge ab 2019
– Satzung 2019
– Beitrag für angestellte Ärztinnen und Ärzte
– Beitrag für selbststätige Ärztinnen und Ärzte
– Beitrag für nicht ärztlich tätige Mitglieder