Pflegeversicherung – Beitragsanpassungen für gesetzlich kranken- und pflegeversicherte Rentnerinnen und Rentner
Die Bundesregierung hat beschlossen, den Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung zum 01. Juli 2023 zu erhöhen. Der allgemeine Beitragssatz steigt von bisher 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent. Der Zuschlag für Kinderlose steigt von bisher 0,35 Prozent auf 0,6 Prozent. Kinderlose zahlen damit einen Beitrag von 4,0 Prozent.
Außerdem werden Versicherte mit mindestens zwei Kindern unter 25 Jahren mit einem nach der Anzahl der Kinder gestaffelten Abschlag entlastet. Der Abschlag reduziert den Beitrag ab dem zweiten Kind bis zum fünften Kind um jeweils 0,25 Prozent. Mit Vollendung des 25. Lebensjahres entfällt der Abschlag wieder.
Es gelten somit folgende Beitragssätze:
Versicherte ohne Kinder | 4,00 % |
Versicherte mit 1 Kind (Alter egal) | 3,40 % |
Versicherte mit 2 Kindern unter 25 | 3,15 % |
Versicherte mit 3 Kindern unter 25 | 2,90 % |
Versicherte mit 4 Kindern unter 25 | 2,65 % |
Versicherte mit 5 und mehr Kindern unter 25 | 2,40 % |
Die neuen Regelungen gelten für alle Versicherten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Versicherte sind hiervon nicht betroffen.
Für Pflichtversicherte in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung behält das Versorgungswerk die Beiträge direkt von der Rente ein und führt sie an die zuständige Pflegekasse ab. Hierzu ist das Versorgungswerk gesetzlich verpflichtet. Rentnerinnen und Rentner, die freiwillig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert sind, überweisen – wie bisher – den Beitrag selbst an ihre Krankenkasse.
A R C H I V
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